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    Häufig gestellte Fragen

    Wir produzieren derzeit keine Produkte, die unter islamischen Vorschriften geschlachtet werden.

    Grundsätzlich dürfen nur kranke Tiere mit Antibiotika behandelt werden. Nach der Behandlung gibt es für die Schlachtung eine Wartezeit, innerhalb derer sich die Antibiotika im Tierkörper abbauen. Wir engagieren uns seit Jahren für einen aktiven Tierschutz, der auch den Einsatz von Antibiotika massiv auf das Nötigste reduziert. Ein krankes Tier hat auch im Sinne des Tierschutzes einen Anspruch auf tiermedizinische Behandlung, nur darf es eben nicht zu früh der Schlachtung zugeführt werden. In vielen Gesprächen mit Landwirten können wir jedoch feststellen, dass heute sehr viele, gut organisierte und ausgestattete Betriebe auf den Einsatz von Antibiotika ganz verzichten können.

    Die Tönnies Unternehmensgruppe beschäftigt sich seit vielen Jahren mit der ständigen Verbesserung des Tierschutzes. Ein besonderes Augenmerk wurde dabei auf die praxistaugliche Entwicklung der schonenden Schlachtung gelegt. Die von uns verwendete CO2-Betäubung mit Gruppenzutrieb führt unter Praxisbedingungen zu hervorragenden Ergebnissen hinsichtlich der Tiefe der Betäubung als auch Fleischqualität und Haltbarkeit. Unsere Bemühungen und Erfahrungen haben gezeigt, dass die Betäubung für sich nicht einzeln betrachtet werden kann. Vielmehr ist die Gesamtkonzeption eines Schlachtbetriebes von Bedeutung, bei der alle Schritte von der Entladung, über die Aufstallung, den Zutrieb zur Betäubung, die Betäubung, die Entblutung und die Kontrolle der Entblutung ganzheitlich betrachtet und aufeinander abgestimmt sind. Die in unseren Betrieben erzielten Ergebnisse – gerade hinsichtlich Tierschutz, Haltbarkeit, Zartheit und Fleischqualität – zeigen deutlich, dass bei sinnvoller und verantwortungsvoller Anwendung moderner Technik, Tierschutz und Fleischqualität nicht nur in Einklang zu bringen sind, sondern sich regelrecht potenzieren. Wir betreiben unsere CO2-Anlagen zur Betäubung mit der sogenannten Tiefenbetäubung. Dies bedeutet, dass die Tiere in einer Gondel in 92%ige CO2 Atmosphäre verbracht werden (rechtlich vorgeschrieben: 80%). Dies ist notwendig, damit die Tiere so schnell wie möglich die volle Konzentration des Narkosegases einatmen. Die eingesetzte CO2-Konzentration wird kontinuierlich über ein Atmosphärenmessgerät überwacht und aufgezeichnet. Des Weiteren verfügt die Betäubungsanlage über ein Warnsystem, wobei bei Abweichungen von der vorgeschriebenen Konzentration ein optisches und akustisches Warnsignal erfolgt und eine manuelle Nachbetäubung durch die Mitarbeiter durchgeführt werden kann. Die so durchgeführte Tiefenbetäubung gewährleistet die höchstmögliche Betäubungsqualität vor und bei der Entblutung. Informationen zum Thema CO2 Tiefenbetäubung findest du auf unserer Seite toennies.de.

    Wir sind bestrebt unseren Kunden über die gesetzlichen Vorgaben hinaus weitere Informationen zur Herkunft unserer Produkte zur Verfügung zu stellen. Daher sind unsere Produkte mit einem QR-Code versehen, hinter dem weitere Daten hinterlegt sind. Bei verarbeiteten Produkten befinden sich diese in der Regel auf der Produktrückseite oder der Seitenfläche der Verpackung. Jedoch sind uns aus Gründen des Datenschutzes Grenzen gesetzt, was die Veröffentlichung von persönlichen Informationen über Landwirte und ihre Betriebe betrifft. Namen, Adressen von Höfen usw. können wir daher nicht flächendeckend veröffentlichen.

    Das sogenannte Trägerpapier wird benötigt, damit das Hackfleisch vollautomatisch und hygienisch einwandfrei in die Schale gelegt werden kann. Dieses Trägerpapier muss vor der Zubereitung entfernt werden.

    Alle unsere Artikel werden nach festgelegten Rezepturen hergestellt und unterliegen unserem Allergenemanagement. Die Verpackungen unserer Artikel werden mit den Inhaltsstoffen des Produktes deklariert und die benötigten Informationen können der Verpackung entnommen werden. Grundsätzlich geben wir alle Allergene als Spuren an, sofern ein unbeabsichtigter Eintrag nicht ausgeschlossen werden kann.

    Die Produkte können bei -18°C eingefroren werden. Wir empfehlen, das Produkt aus der Verkaufsverpackung zu entnehmen und es dann in einem Gefrierbeutel einzufrieren. Aus dem Gefrierbeutel sollte möglichst viel Luft gepresst werden. Je weniger Luftraum vorhanden ist, desto weniger Sauerstoff befindet sich in der Verpackung. Dies führt zu einem langsameren Alterungsprozess des Fleisches. Wenn das Produkt auf diese Weise eingefroren wurde, kann es noch nach Erreichen des Mindesthaltbarkeitsdatums bis zu einem halben Jahr nach schonendem Auftauen (im Kühlschrank) bedenkenlos verbraucht werden. Allerdings ist ein erneutes Einfrieren nach dem Auftauen nicht zu empfehlen.